Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Schulpflicht beginnt erst nach drei Monaten.

Bei Kindern, die schwer unter Flucht leiden oder gar traumatisiert sind, empfiehlt es sich diese 3 Monate abzuwarten bis sich die Kinder an die neue Umgebung gewöhnt haben.

Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder (6-10 Jahre) an der zuständigen Sprengelschule angemeldet.

Das bedeutet für unsere Schule, dass Sie Ihr Kind direkt an der Theresia-Gerhardinger-Grundschule anmelden.

Ihr Kind wird in der Jahrgangsstufe eingestuft, das es auch in der Ukraine besucht hat.

Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht von 8:15 – 9:45 Uhr den Klassenunterricht.

Anschließend bieten wir ein Willkommensangebot  im musisch-sportlichen Bereich an. Hier werden auch erste Deutschkenntnisse vermittelt.

Ihr Kind besucht den Unterricht täglich von 8:15 – 11:35 Uhr. 

Jedes Kind erhält als Willkommensgeschenk eine gepackte Schultasche.

Wir freuen uns auf Ihr Kind.