Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Schulpflicht beginnt erst nach drei Monaten.
Bei Kindern, die schwer unter Flucht leiden oder gar traumatisiert sind, empfiehlt es sich diese 3 Monate abzuwarten bis sich die Kinder an die neue Umgebung gewöhnt haben.
Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder (6-10 Jahre) an der zuständigen Sprengelschule angemeldet.
Das bedeutet für unsere Schule, dass Sie Ihr Kind direkt an der Theresia-Gerhardinger-Grundschule anmelden.
Ihr Kind wird in der Jahrgangsstufe eingestuft, das es auch in der Ukraine besucht hat.
Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht von 8:15 – 9:45 Uhr den Klassenunterricht.
Anschließend bieten wir ein Willkommensangebot im musisch-sportlichen Bereich an. Hier werden auch erste Deutschkenntnisse vermittelt.
Ihr Kind besucht den Unterricht täglich von 8:15 – 11:35 Uhr.
Jedes Kind erhält als Willkommensgeschenk eine gepackte Schultasche.
Wir freuen uns auf Ihr Kind.